Das universitäre Studium der Rechtswissenschaft wurde in Frankfurt im Jahre 1995 mit Prädikatexamen abgeschlossen. Unmittelbar im Anschluss der universitären Ausbildung folgten Tätigkeiten am Lehrstuhl für öffentliches Recht der Johann Wolfgang von Goethe- Universität, Frankfurt/Main.
Es folgten die Referendarausbildung und anwaltliche Tätigkeit in verschiedenen süddeutschen Kanzleien. Im März des Jahres 2002 folgte die Gründung der Anwaltskanzlei Beck.
Herr Beck berät Sie auch gerne in englischer Sprache.
Schwerpunkte:
Arbeitsrecht
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Strafrecht
Familienrecht
Verkehrsrecht
Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein
Anwaltsverein Konstanz
Arbeitgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltsverein
Weitere Tätigkeiten:
Vorträge und Seminare in Miet- und Arbeitsrecht
Übersetzungstätigkeit für Vorträge und Seminare in englischer Sprache
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